VDI: Neue Richtlinie hilft Anwendern und Anbietern von Bildverarbeitungssystemen

02.09.2016 -

Bildverarbeitungssysteme sind in der industriellen Produktion unverzichtbar geworden. Sie arbeiten schnell und berührungslos in der Anlage und erledigen ihre Aufgaben im Fertigungstakt. Für messende Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Dagegen gab es für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme, deren Ergebnisse attributive Variable sind, bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen. Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schließt diese Lücke und betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben.

Bei der Abnahme eines klassifizierenden Bildverarbeitungssystems kommt es darauf an, ob das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und ob die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen klassifizierender Bildverarbeitungssysteme ist es kaum möglich, eine allgemein für alle Aufgabenstellungen gültige Systematik zur Bewertung der Leistungsfähigkeit anzugeben. Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt daher Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können. Dabei werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Abnahmekonzepte, wie die Annahme mit Musterkatalogen und die Abnahme mit Produkten aus der laufenden Produktion, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Die Richtlinie wendet sich gleichermaßen an Anwender und Anbieter von Bildverarbeitungssystemen und soll helfen, frühzeitig Kommunikationsfallen zu umgehen.

Die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA) und die Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) kooperieren bereits seit dem vergangenen Jahr bei der Verbreitung von Richtlinien zur industriellen Bildverarbeitung. Durch die Kooperation mit dem VDI möchte der VDMA dazu beitragen, dass die Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 nicht nur in der Bildverarbeitungs-Community, sondern auch bei Anwendern bekannter wird. Denn die Richtlinie hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Projekte effizient und erfolgreich abzuwickeln.
„Die Richtlinienreihe VDI/VDE/VDMA 2632 strukturiert die Kommunikation zwischen Anbietern und Anwendern – so werden Bildverarbeitungsprojekte zum Erfolg“, sagt Anne Wendel, Leiterin der VDMA Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung. „Mitarbeiter der VDMA Mitgliedsunternehmen sind in VDI und VDMA Gremien aktiv und ich  freue mich, dass bei diesem wichtigen Thema alle an einem Strang ziehen.“

Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 „Industrielle Bildverarbeitung; Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf in deutscher/englischer Fassung zum Preis von EUR 76,30 beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2017.

Kontakt

VDI/VDE- Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

+49 211 6214 373
+49 211 6214 97 373

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