Die Fehlerfreiheit bei der Herstellung von pharmazeutischen Packungsbeilagen ist enorm wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Schon kleinste Fehler im Text können irreführende Anweisungen zur Dosierung oder Anwendung zur Folge haben. Es ist offensichtlich, dass hier nur der Anspruch der Null-Fehler-Toleranz zulässig ist, der nur mit einer automatischen und lückenlosen Qualitätskontrolle zu gewährleisten ist.
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